Die neue Heizkostenverordnung ist da!
Was Sie als Verwalter oder Vermieter jetzt tun sollten.
Ab Dezember 2021
Es dürfen bei Neuausstattung und Gerätetausch von Wasser - Wärmezähler sowie Heizkostenverteiler nur noch fernauslesbare Geräte verbaut werden.
Ab Dezember 2021
Für Abrechnungszeiträume, die ab 01.12.2021 beginnen, müssen mit der Jahresabrechnung ergänzende Informationen bereitgestellt werden.
Die SMP Heizkostenabrechnung entspricht den rechtlichen Anforderungen der HKVO 2021 - Sie müssen nichts unternehmen.
Ab Januar 2022
Monatliche Verbrauchsinformationen für Hausbewohner werden bei Liegenschaften mit Fernauslesung zur Pflicht.
Das neue SMP Online Monitoring ist dann die passende Lösung für Verwalter, Vermieter sowie Hausbewohner.
Ab Dezember 2022
Es darf nur noch Gerätetechnik eingebaut werden die OMS konform ist sowie über ein Smart - Meter - Gateway angebunden werden kann.
SMP verbaut diese Gerätetechnik bereits heute.
Ab Januar 2027
Fernauslesbare Messgeräte werden zur Pflicht. Bis spätestens Ende 2026 müssen alle Geräte einer Liegenschaft mit Funktechnik ausgestattet sein.
Funkgerätetechnik OMS und Smart - Meter - Gateway fähig: