Die Betriebskostenabrechnung setzt sich zusammen aus der Nebenkostenabrechnung und der Heizkostenabrechnung. Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer aus dem Gebäude und dessen Einrichtungen und dem Grundstück laufend entstehen. Hierzu zählen lt. § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) z.B. die Kosten für Wasserentsorgung, Entwässerung, Grundsteuer, Gartenpflege, Schornsteinreinigung, Betrieb der zentralen Heizungs- Abgas- und Warmwasserversorgungsanlage, Außen- u. Flurbeleuchtung, Sach- u. Haftpflichtversicherung sowie ggf. weitere Betriebskosten. Die Umlage und Verteilung dieser Kosten erfolgt in der Betriebskostenabrechnung.
Achtung: Die meisten der genannten Betriebskosten sind Nebenkosten und gehören darum innerhalb der Betriebskostenabrechnung in die Nebenkostenabrechnung.
Ausnahme: Die Betriebskosten der zentralen Heizung- u. Abgasanlage sowie der Warmwasserversorgungsanlage.
Umlagefähige Betriebskosten müssen jährlich abgerechnet werden. Da dies mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist, stellt es eine enorme Entlastung für Ihre Verwaltung dar, wenn Sie die Betriebs- und Heizkosten nahezu zeitgleich erfassen und in einem Vorgang die Abrechnungen erstellen lassen.