Neue Pflichten und Fristen der HKVO 2021

 

Ab Dezember 2021

Es dürfen bei Neuausstattung und Gerätetausch von Wasser - Wärmezähler sowie Heizkostenverteiler nur noch fernauslesbare Geräte verbaut werden.

 

Ab Dezember 2021

Für Abrechnungszeiträume, die ab 01.12.2021 beginnen, müssen mit der Jahresabrechnung ergänzende Informationen bereitgestellt werden.
Die SMP Heizkostenabrechnung entspricht den rechtlichen Anforderungen der HKVO 2021 - Sie müssen nichts unternehmen.

 

Ab Januar 2022

Monatliche Verbrauchsinformationen für Hausbewohner werden bei Liegenschaften mit Fernauslesung zur Pflicht.
Das neue SMP Online Monitoring ist dann die passende Lösung für Verwalter, Vermieter sowie Hausbewohner.

Ab Dezember 2022
Es darf nur noch Gerätetechnik eingebaut werden die OMS konform ist sowie über ein Smart - Meter - Gateway angebunden werden kann.
SMP verbaut diese Gerätetechnik bereits heute.

 

Ab Januar 2027

Fernauslesbare Messgeräte werden zur Pflicht. Bis spätestens Ende 2026 müssen alle Geräte einer Liegenschaft mit Funktechnik ausgestattet sein.

 

Funkgerätetechnik OMS und Smart - Meter - Gateway fähig:

Funkgeraetetechnik OMS

Wasserglas

Informieren Sie sich hier

logoo

 

Ihr direkter Kontakt zu SMP Schwabenmesspartner.

SMP Schwaben-MessPartner GmbH & Co. KG

Sommerhaldenstr. 33

71566 Althütte

Telefon : 07183 30 24 34 0

Fax :       07183 30 24 34 20

info(at)schwabenmesspartner.de

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.