Trinkwasserverordnung seit 01.11.2011
DIE TRINKWASSERVERORNUNG UND DIE ANFORDERUNGEN AN EIGENTÜMER UND VERWALTER
Seit dem 01.11.2011 gilt sie nun, die neue Trinkwasserverordnung. Die Anforderungen an die Eigentümer und Verwalter sind hier klar geregelt und müssen erfüllt werden. SMP Schwaben-MessPartner hat bereits alle Anforderungen erfüllt um seinen Kunden den hierfür nötigen Service anbieten zu können. Diese sind unter anderem durch die DVGW geprüfte Probenehmer sowie die Zusammenarbeit mit einem nach der neuen Trinkwasserverordnung akkreditierten Labor.
Was sind die wesentlichen Punkte ?
Die novellierte Trinkwasserverordnung trat zum 1. November 2011 in Kraft. Sie schließt den Kreis bei der Trinkwasserqualität zwischen Hauswasserzähler und den einzelnen Zapfstellen in den Gebäuden. Der Gebäudeeigentümer bzw. sein Vertreter sind künftig für die Trinkwasserqualität im Gebäude verantwortlich und müssen hierfür das Trinkwarmwasser einmal im Jahr auf Verunreinigung mit Legionellen untersuchen lassen. Die SMP Schwaben-MessPartner bietet seinen Kunden an diese Aufgaben zu übernehmen.
Die neue Trinkwasserverordnung ist die Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 in nationales Recht und sieht in §14 vor, dass Mehrfamilienhäuser mit einer zentralen Großanlage zur Bereitung von Warmwasser jährlich auf Legionellen und andere Verunreinigungen überprüft werden müssen. Als Großanlagen gelten Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen beziehungsweise Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Ausgang des Trinkwasserspeichers und der am weitesten entfernten Entnahmestelle. Diese Anlagen müssen nach §21 dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden, ebenso das Ergebnis der jährlich vorgeschriebenen Untersuchung. Hierauf hat auch der Wohnungsnutzer ( Mieter ) einen Anspruch. Die Trinkwasser-Probenahme muss am Ein- und Ausgang im Warmwasserspeicher, sowie an der weitest entfernten Zapfstelle je Warmwasserstrang erfolgen. Hierfür müssen sicher in sehr vielen Trinkwasseranlagen die notwendigen Probeentnahmeventile nachgerüstet werden.
Sind die Kosten umlagefähig?
Ja, die Probenahme sowie die Analyse im Labor, sind als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig.
Wer darf die Proben nehmen?
Nur ein zertifizierter Probennehmer darf die Proben entnehmen. Die Probestelle muss desinfiziert werden und die Analyse der Probe umgehend ( innerhalb von 24 Stunden ) in einem akkreditierten Labor beginnen. Dort wird das Ergebnis ausgezählt und gegebenenfalls weiter untersucht. Wenn dann der sogenannte technische Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter erreicht wird, müssen umgehend weitere Maßnahmen getroffen werden um die Trinkwasseranlage legionellenfrei zu bekommen. Ebenso muss dann das zuständige Gesundheitsamt umgehend informiert werden. Also eine Verantwortung und ein Aufwand, sowie ein großes Haftungsrisiko für Eigentümer und Verwalter.
Was muss der Eigentümer / Verwalter tun?
§ 13: Großanlagen im Sinne der Trinkwasserverordnung müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
§ 14: jährliche Wasserprobennahme nur durch zertifizierten Probenehmer, nach DIN EN ISO 19458.
§ 15: Trinkwasseranalyse von einem nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Labor sowie der fristgerechte und fachgerechte Versand und die unverzügliche Weiterleitung der Untersuchungsergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt.
§ 16: Bei entsprechenden Befund unverzügliche Anzeige an das Gesundheitsamt und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen,
anschließend erneute Prüfung der Werte. Wichtig ist die 10-jährige Archivierungspflicht.
§21: Darüber hinaus ist das Ergebnis den Nutzern unverzüglich zugänglich zu machen, z.B. durch einen Hausaushang oder ein direktes Anschreiben.
Kann mir die SMP Schwaben-MessPartner als Eigentümer / Verwalter bei der Erfüllung meiner Pflichten helfen? JA! SMP übernimmt nicht nur die jährliche Untersuchungspflicht unser Service beinhaltet auch folgende Leistungen:
Technische Bestandsaufnahme und Dokumentation
Das Nachrüsten von notwendigen Probenahmeventilen ( hier muss gegebenenfalls eine Sanitärfirma hinzugezogen werden)
• Eindeutige Rückverfolgung jeder Entnahmestelle
• Erstellung eines technischen Datenblattes
• Restantenverfolgung und Mahnwesen
Probeentnahme und Logistik
Jährliche Probeentnahme durch DVGW geprüfte Probenehmer !
Die Proben sind spätestens nach 24 Stunden im nach der DVGW akkreditierten Labor
Prüfung – Bericht sowie Kommunikation
• Zentrale Kommunikation zwischen SMP Schwaben-MessPartner und unserem Partner, einem akkreditierten Labor, das auch bundesweit Niederlassungen hat.
• Je nach Beauftragung Kommunikation zwischen Kunde, Labor und Gesundheitsamt
• 10 jährige Aufbewahrung / Archivierung der Unterlagen
Sprechen Sie uns also an, damit Sie sich wieder auf das Tagesgeschäft konzentrieren können und sich wie bei der Heizkostenabrechnung auf einen persönlichen, kompetenten und zuverlässigen Partner verlassen können.